Entscheidend dabei ist ob es sich um ein neues, rabattiertes oder gebrauchtes Rad handelt.
Neues Fahrrad/E-Bike: Die Versicherungssumme ist der Kaufpreis. Damit ist der Wert versichert, den Sie für das Fahrrad/E-Bike bezahlt haben (Neuwert). Mit eingerechnet werden fest mit dem Fahrrad/E-Bike verbundene und zur Funktion des Fahrrades gehörende Teile. Nicht mit eingerechnet werden daher z. B. ein loses Fahrradschloss, ein Fahrradanhänger oder eine Luftpumpe.
Rabattiertes Fahrrad/E-Bike: Ist der nicht rabattierte Wert des Fahrrades/E-Bikes auf der Rechnung vermerkt (Neuwert), können Sie selbst entscheiden, ob Sie den reduzierten oder eigentlichen Wert zugrunde legen wollen.
Gebrauchtes Fahrrad/E-Bike: Für die Versicherungssumme wird der Wert, den der Erstbesitzer des Fahrrades/E-Bikes bezahlt hat, zugrunde gelegt. Hier gelten die gleichen Regeln wie für ein neues bzw. rabattiertes Fahrrad/E-Bike.