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Sein neu erworbenes Fahrrad schützt und pflegt man so gut wie nur möglich. Doch leider passiert es auch bei aller Achtsamkeit: Das Fahrrad wird beschädigt oder
schlimmer - es wird gestohlen.
Egal, ob gebrauchter Drahtesel oder neues E-Bike. Mit der Fahrrad-Versicherung bietet Ihnen die Barmenia einen Rundumschutz, bei dem Sie selbst zwischen folgenden
Leistungsbausteinen wählen können:
Diebstahl-Schutz
Kasko-Schutz
Schutzbrief
Genießen Sie die freie Fahrt - wir kümmern uns um alles Andere.
BesonderheitKeine Pflicht, das Fahrrad an einen festen Gegenstand anzuschließen
Ja
Täglich kündbar
Ja
nach dem ersten Jahr
TopKeine Selbstbeteiligung
Ja
NeuAbschluss durch juristische Person, bzw. Firma
Ja
Die Leistungsbausteine im Detail
Leistungsbaustein Diebstahl-Schutz
Der Diebstahl-Schutz kann nur in Kombination mit mind. dem Kaskoschutz vereinbart werden.
Weltweiter Diebstahl-Schutz (rund-um-die-Uhr)
Ja
Bei Nichtgebrauch ist das Fahrrad jeweils durch ein Fahrradschloss oder einer anderen gleich wirksamen Schutzvorrichtung gegen Wegnahme zu sichern. Es gibt keine Anschlusspflicht des Fahrrades an feste Gegenstände.
Diebstahl vom am Kfz montierten Fahrradträger (bei abgeschlossener Fahrradhalterung) und aus dem verschlossenen Kfz
Ja
Diebstahl des fest mit dem E-Bike verbundenen Akkus
Ja
Raub und räuberische Erpressung
Ja
Leistungsbaustein Kasko-Schutz
Der Kasko-Schutz kann nur in Kombination mit mind. Dem Diebstahl-Schutz vereinbart werden.
Weltweiter Kasko-Schutz rund-um-die-Uhr
Ja
Unfall (auch Transportmittelunfall) und Sturz
Ja
Vandalismus
Ja
Sturm, Hagel, Erdrutsch, Überschwemmung und bestimmte weitere Naturgefahren
Ja
Brand, Explosion, Blitzschlag
Ja
Feuchtigkeit, Kurzschluss, Induktion und Überspannung am Akku, Motor und Steuergeräten
Ja
Bedienfehler und unsachgemäße Handhabung
Ja
Verschleiß an allen Fahrradteilen sowie - unter bestimmten Voraussetzungen - auch am Akku
Ja
Das gilt für Fahrräder/E-Bikes bis zu einem Alter von 5 Jahren.
Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 24 Monaten
Ja
Leistungsbaustein Schutzbrief
Der Schutzbrief kann nur in Kombination mit dem Kasko- und dem Diebstahl-Schutz vereinbart werden.
24-Stunden-Service über das Barmenia-Notfall-Telefon
Ja
Pannenhilfe
Ja
Abschleppen bei Panne unterwegs
Ja
Bergung
Ja
bis 2.000 EUR
Weiter- und Rückfahrt
Ja
bis 500 EUR
Ersatzfahrrad für bis zu 7 Tage
Ja
bis 50 EUR je Tag, alternativ zur Weiter- oder Rückfahrt
Übernachtungskosten für max. 5 Nächte
Ja
bis 80 EUR je Übernachtung
Fahrrad-Rücktransport
Ja
Fahrrad-Verschrottung
Ja
Notfall-Bargeld
Ja
durch zinsloses Darlehen bis zu 1.500 EUR
Auslandsschutz in bestimmten Ländern
Ja
Innerhalb des geografischen Europas, den Anliegerstaaten des Mittelmeers, auf den Kanarischen Inseln, Madeira und den Azoren.
Wenn Sie Ihr Fahrrad/E-Bike einer anderen Person überlassen, erhält diese die umfangreichen Hilfeleistungen
Ja
Diebstahl-Schutz
Kasko-Schutz
Schutzbrief
Mehr Details
Versicherte Sachen
Versichert sind:
Ihr Fahrrad bzw. Ihr E-Bike(für das keine Versicherungs- oder Kennzeichenpflicht besteht)
Alle mit dem Fahrrad/E-Bike fest verbundenen und seinem Gebrauch dienenden Teile sind mitversichert(z. B. Gepäckträger, Lampen, Lenker, Sattel etc. einschließlich des Akkus aber auch der zur Diebstahlsicherung mitgeführten eigenständigen Schlösser)
Lose mit dem Fahrrad verbundenes Zubehör und Fahrradgepäck bis 1.000 EUR ingesamt für alle Teile und max. 300 EUR je EinzelteilDas Fahrrad muss sich im Gebrauch befinden. Eine vollständige Liste der Teile entnehmen Sie den Tarifbedingungen.
Ihr Fahrrad/E-Bike ist zum Neuwert versichertWird es gestohlen oder zerstört, ersetzen wir Ihnen die Kosten für die Wiederbeschaffung eines neuen Fahrrades/E-Bikes gleicher Art und Güte bis zur vereinbaren Versicherungsumme.
Kombinationsmöglichkeiten
Diebstahl-Schutz
Kasko-Schutz
Schutzbrief
Option 1
Ja
Ja
Ja
Option 2
Ja
Ja
Weitere Besonderheiten
Versichert sind:
Gewerbliche Nutzung des Fahrrades/E-Bikes ist versichert (nicht versichert sind Verleih-, Kurier- und Auslieferungsfahrräder)
Voller Versicherungsschutz auch bei grob fahrlässig verursachten Schäden
Volle Leistungsgarantie bis zur Versicherungssumme (Unterversicherungsverzicht)
Carbon-Fahrräder sind versicherbar
Innovationsklausel - künftige beitragsfreie Bedingungsverbesserungen werden automatisch Bestandteil Ihrer bestehenden Fahrrad-Versicherung
Warum ist eine Fahrrad-Versicherung sinnvoll?
Vielen ist es leider selbst schon einmal passiert oder man kennt es aus dem Bekanntenkreis: Das geliebte Fahrrad wurde gestohlen. Einfach so - trotz Sicherung mit einem Fahradschloss. Neben dem Ärger über den Verlust, kommt noch der Ärger über den finanziellen Schaden hinzu. Gerade bei E-Bikes kommen da gerne mal ein paar Tausend Euro zusammen. Gut, wenn das Fahrrad dann auch in voller Höhe abgesichert ist.
Aber es muss nicht immer gleich der Diebstahl sein. Auch kleinere Dinge können finanziell belasten. Eine verschlissene Bremse oder ein defekter Akku vom E-Bike. Hier hilft der Kasko-Schutz weiter.
Und wenn man mal eine Panne hat? Kein Problem! Der Schutzbrief bietet u.a. eine Pannenhilfe oder auch einen Abschlepp-Service.
FAQ's Fahrrad-Versicherung: Häufig gestellte Fragen und Antworten
Was ist Einbruchdiebstahl bzw. einfacher Diebstahl?
Einbruchdiebstahl: Das Fahrrad wird aus einem abgeschlossenen Raum gestohlen. Dies kann z.B. ein Keller, eine Wohnung oder eine Garage sein.
Einfacher Diebstahl: Das Fahrrad wird nicht durch einen Einbruch, sondern z. B. im öffentlichen Raum gestohlen (ohne dass es durch einen abgeschlossenen Raum geschützt ist). Zum Beispiel, wenn es in der Stadt an einem Fahrradständer angeschlossen ist.
Ist mein Fahrrad nicht über die Hausratversicherung abgesichert?
Bei den meisten Hausratversicherungen ist Ihr Fahrrad insbesondere gegen Einbruchdiebstahl versichert. Das heißt, das Rad wird aus abgeschlossenen Räumen, wie einem Keller oder einer Garage gestohlen.
Möchte man, dass auch der sog. "einfache Diebstahl" versichert ist, ist in der Regel ein zusätzlicher Abschluss einer "Fahrrad-Klausel" nötig. Einfacher Diebstahl liegt vor, wenn das Fahrrad außerhalb von abgeschlossenen Räumen, also auf der offenen Straße entwendet wird.
Hinzu kommt, dass in den meisten Hausratversicherungen eine zusätzliche Begrenzung in der Höhe der Entschädigung vereinbart ist.
Schäden wie Verschleiß, Beschädigung bei Unfall oder ähnliches sind in der Hausratversicherung nicht enthalten.
Wie ist im Rahmen der Hausratversicherung der Diebstahl von Fahrrad-Zubehör versichert?
Im Rahmen der Hausratversicherung wird oft nur für Diebstahl von bestimmtem losem Zubehör (nicht aber für Fahrradgepäck) geleistet, wenn es zusammen
mit dem Fahrrad gestohlen wird.
Der Diebstahlschutz der Barmenia Fahrrad-Versicherung leistet auch für lose mit dem Fahrrad verbundenes Zubehör und Fahrradgepäck (bis max. 1.000 EUR,
je Einzelteil max. 300 EUR), auch wenn das Fahrrad selbst nicht gestohlen wird. (Für lose mit dem Fahrrad verbundenes Zubehör und Fahrradgepäck gilt eine
abschließende Liste [siehe Bedingungen unter A-4.4.1 und 54.1].)
Wie ist der Fahrradschutz in der Barmenia-Hausratversicherung?
Premium-Schutz: Fahrräder des Versicherungsnehmers sind ohne zusätzliche Entschädigungsgrenze für Einbruchdiebstahl und einfachen Diebstahl bis zur
Hausrat-Versicherungssumme mitversichert.
Top-Schutz: Bei Einbruchdiebstahl ist das Fahrrad bis zur vereinbarten Hausrat-Versicherungssumme versichert. Für den Fall des einfachen Diebstahls ist
die Entschädigung auf 1 % der Hausrat-Versicherungssumme begrenzt. Diese Grenze kann aber gegen Zahlung eines Zusatzbeitrages erhöht werden.
Basis-Schutz: Auch hier besteht im Fall eines Einbruchdiebstahls Versicherungsschutz für das Fahrrad bis zur vereinbarten Hausratversicherungssumme. Es
besteht jedoch kein Schutz für einfachen Diebstahl. Dieser kann jedoch gegen einen Mehrbeitrag mit eingeschlossen werden.
Hinweis: Gegen Zahlung eines Zusatzbeitrages kann auch ein Fahrrad-Kasko-Schutz in den Hausrat-Vertrag eingeschlossen werden. Der Versicherungsumfang
ist allerdings nicht so weitreichend wie der, der speziellen Fahrrad-Versicherung. Er umfasst folgende Schäden: Unfall, Sturz und Vandalismus.
Ist der Neupreis des Fahrrades versichert?
Ja.
Was heißt "Kosten der Wiederbeschaffung gleicher Art und Güte"?
Der Versicherungswert des Fahrrades ist der Kaufpreis, der für das Fahrrad als Neuware bezahlt wurde. Das heißt, dass auch bei gebrauchten Rädern der
ursprüngliche Neupreis, der Versicherungswert ist. Die Versicherungssumme soll dem Versicherungswert entsprechen. Wird das Fahrrad gestohlen oder zerstört,
zahlen wir die Wiederbeschaffungskosten für ein neues Fahrrad. Das neue Fahrrad soll von der gleichen Art und Qualität sein, wie das bisherige Fahrrad. Wir
leisten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Muss das gebrauchte oder neue Rad bei einem Händler gekauft worden sein?
Versichert werden können neu gekaufte und gebraucht gekaufte Fahrräder. Dabei ist es egal, ob das Fahrrad über einen Händler oder von einer Privatperson gekauft wird. Wichtig ist, dass man den Neupreis anhand einer Rechnung nachweisen kann.
Kann ich auch ein geleastes Fahrrad/E-Bike versichern?
Ja, Sie können auch ein geleastes Fahrrad versichern.
Da im Schadensfall insbesondere der Kaufbeleg mit den Angaben über den Hersteller, die Marke, den Typ und die Rahmennummer des versicherten Fahrrades/E-Bikes
benötigt wird, sollten Sie sich jedoch eine Kopie des Kaufbelegs aushändigen lassen.
Bei Vereinbarung der Versicherungssumme ist zu beachten, dass der Käufer des Fahrrades/E-Bikes (z. B. der Arbeitgeber) möglicherweise
Sonderrabatte erhalten hat, weil er ggf. mehrere Fahrräder/E-Bikes gekauft hat. Wird das Fahrrad/E-Bike gestohlen, so wird es bei einer
Wiederbeschaffung eventuell nicht möglich sein, wieder solche Sonderkonditionen zu erhalten (weil z. B. dann nur ein einzelnes Fahrrad gekauft wird).
Daher sollte als Versicherungssumme der unverbindliche Verkaufspreis (ohne Rabatte) vereinbart werden
(denn die Versicherungssumme ist die Höchstleistungsgrenze).
Kann ich die Versicherung als juristische Person, bzw. Firma abschließen?
Kein Kostenvoranschlag für Reparaturkosten bis 1.000 Euro
Keine abschließende Aufzählung von versichertem Fahrradzubehör (Ausschlüsse Handy, elektronische Geräte jeglicher Art, Geld, Wertsachen, nach Fahrtantritt erworbene Einkäufe bzw. abgeholte Waren etc.)
Entschädigungsgrenze für einzelnes Zubehör 500 Euro (bzw. je Tierkorb und Tier-/Kinderanhänger 600 Euro), maximal 2.000 Euro je Versicherungsfall
Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit, die bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls zu erfüllen ist, wird die Leistung max. um 20 % gekürzt
Nicht-Schlechterstellungsgarantie
Vorsorgebetrag in Höhe von 25% der Versicherungssumme
Versicherungsschutz für Schäden durch Unterschlagung
Barmenia Leistungsgarantie
Barmenia Konditionsdifferenzdeckung
Verschleiß an allen Fahrradteilen inklusive Akkus (max. Fahrzeugalter 6 Jahre)
vorübergehender Versicherungsschutz für ein neu erworbenes Fahrrad/ E-Bike, wenn das versicherte Fahrrad/E-Bike verkauft wurde
Aufgrund zahlreicher Sonderkonditionen, die wir mit unseren Vertragspartnern für unsere Kunden aushandeln konnten, jedoch nicht veröffentlichen dürfen,
bieten wir Ihnen eine Angebotsanforderung an. Zudem sind auch risikospezifische, individuelle Betrachtungen erforderlich.
Ausschließlich Sie entscheiden, ob bzw. auf welchem Wege wir Sie zum abgegebenen Angebot kontaktieren dürfen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir uns vor Spam-Bots schützen möchten.
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Der Code besteht aus Großbuchstaben von A-Z und den Zahlen 2-9.