Informationen zum Thema: Pflegeversicherung

Was bedeutet Pflegebedürftigkeit

Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Pflegebedürftigkeit besteht nur, soweit die körperlichen, kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingten Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensiert oder bewältigt werden können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate andauern.

Bis Ende 2016 gab es die Pflegestufen 0 - III. Um den Pflegebedürftigen gerechter zu werden, wurden zum 1.1.2017 fünf Pflegegrade eingeführt. Vor allem Demenzkranke profitieren dadurch von mehr Leistungen.

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